Die Einkommensteuer ist von der Höhe des Einkommens (= Summe der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastung) abhängig. Der Steuersatz ist gestaffelt und wird durch einen Progressionsalgorithmus berechnet.
Wann müssen Sie Ihre jährlichen Erklärungen abgeben? Bis zum 30. Juni des Folgesjahres (mittels Finanzonline) Wir können Ihre Termine bis mindestens 31. Dezember des Folgejahres verlängern (maximal bis 30. April des 2. Folgejahres!).