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information zu speziellen betriebsausgaben



Subhonorare

Es ist zu überprüfen, ob Sie für Subhonorare Sozialversicherung zahlen müssen -
nur dann nicht, wenn Ihre AuftragnehmerInnen einen Gewerbeschein haben.

Dazu liegen in der Kanzlei Informationen auf. Besprechen Sie mit uns auch die Einkommensgrenzen der SubhonorarNehmerInnen.

Arbeitszimmer

  • außerhalb der eigenen Wohnung
    Aufwendungen für ein beruflich erforderliches Arbeitszimmer, das außerhalb der eigenen Wohnung liegt, können Sie weiterhin zur Gänze als Betriebsausgaben abziehen, also Miete, Betriebskosten, Strom, Haushaltsversicherung.
  • in der eigenen Wohnung
    Ist das Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung gelegen, gilt seit dem 1. Jänner 1996:
    Die Finanz sagt, wer einen Beruf ausübt, für den das Arbeitszimmer "prägend" ist, darf die Kosten (Miete, Strom, Haushaltsversicherung, etc.) steuerlich geltend machen. Wahrscheinlich werden die nächsten "Auslegungsdifferenzen" sein, was für den Steuerpflichtigen prägend ist. Sicher dürfen Dichter, Maler, Komponisten, Gutachter, Teleworker, sprich alle, die in Ihrem Arbeitszimmer hauptsächlich tätig sind, ihr Arbeitszimmer steuerlich nützen.

    Laut Finanzamt gibt es kein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer z. B. für Musiker, die durch Auswärtskonzerte ihre Einnahmen erwirtschaften, auch wenn sie stundenlang zu Hause üben müssen!

    TIPP: Geben Sie Hauskonzerte oder Unterricht gegen Entgelt!

    Wann können Sie einen Raum in der eigenen Wohnung auf alle Fälle steuerlich nützen?

    • Absetzbar sind (auch im Wohnungsverband): Archive, FotoLabors, Lager, etc. das sind eindeutig eingerichtete Arbeitszimmer.
    • Wenn Sie Angestellte, die nicht mit Ihnen verwandt sind, in Ihrem Arbeitszimmer beschäftigt haben.

Reisekosten

Bei Fahrten für Ihr Unternehmen (wie z. B. Seminare, Projekte etc.) können Sie Kilometergeld, Taggeld und Nächtigungsgeld verrechnen.

Als Kilometergeld können Sie verrechnen:

 bis 30.06.2008ab 01.07.2008
(bis 31.12.2009)
PKW€ 0,376/km
(+ € 0,045/km für jede
zusätzl. bef. Person)
€ 0,42/km
(+ € 0,05/km für jede
zusätzl. bef. Person)
Fahrrad für die ersten 5 km€ 0,233/kmbleibt gleich
Fahrrad mehr als 5 km€ 0,465/kmbleibt gleich
Kraftrad bis 250 ccm€ 0,119/km€ 0,14/km
Kraftrad über 250 ccm€ 0,212/km€ 0,24/km

Bei einer InlandsReise über 25 km Entfernung steht Ihnen der steuerfreie Tagessatz (€ 26,40 pro Tag) erst ab drei Stunden zu, dann aber für jede angefangene Stunde ein Zwölftel davon.

Bei einer AuslandsReise steht Ihnen die steuerfreie Reisegebühr erst ab 5 Stunden zu. Dann aber bei:

  • 5 - 8 Stunden: 1/3 der Reisegebühr
  • 8 - 12 Stunden: 2/3 der Reisegebühr
  • ab 12 Stunden: die volle Reisegebühr

Das Ihnen zustehende Tag- und Nächtigungsgeld berechnen wir gerne. Hier sind die Sätze für AuslandsReisekosten.

Auch sonstige Reisekosten, wie Bahnkarten, Busfahrscheine, Taxibelege etc. gelten als BetriebsAusgabe. (Achtung, beschriften Sie diese genau mit Ziel und Zweck der Reise!)

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