Reisekosten
Bei Fahrten für Ihr Unternehmen (wie z. B. Seminare, Projekte etc.) können Sie Kilometergeld, Taggeld und
Nächtigungsgeld verrechnen.
Als Kilometergeld können Sie verrechnen:
| | bis 30.06.2008 | ab 01.07.2008 (bis 31.12.2009) |
| PKW | € 0,376/km (+ € 0,045/km für
jede zusätzl. bef. Person) | € 0,42/km (+ € 0,05/km für jede zusätzl. bef. Person) |
| Fahrrad für die ersten 5 km | € 0,233/km | bleibt gleich |
| Fahrrad mehr als 5 km | € 0,465/km | bleibt gleich |
| Kraftrad bis 250 ccm | € 0,119/km | € 0,14/km |
| Kraftrad über 250 ccm | € 0,212/km | € 0,24/km |
Bei einer InlandsReise über 25 km Entfernung steht Ihnen der steuerfreie Tagessatz (€ 26,40 pro Tag) erst ab
drei Stunden zu, dann aber für jede angefangene Stunde ein Zwölftel davon.
Bei einer AuslandsReise steht Ihnen die steuerfreie Reisegebühr erst ab 5 Stunden
zu. Dann aber bei:
- 5 - 8 Stunden: 1/3 der Reisegebühr
- 8 - 12 Stunden: 2/3 der Reisegebühr
- ab 12 Stunden: die volle Reisegebühr
 | Das Ihnen zustehende Tag- und Nächtigungsgeld
berechnen wir gerne. Hier sind die Sätze für AuslandsReisekosten. |
Auch sonstige Reisekosten, wie Bahnkarten, Busfahrscheine, Taxibelege etc. gelten als BetriebsAusgabe. (Achtung,
beschriften Sie diese genau mit Ziel und Zweck der Reise!)