KG - VORSICHT Falle

Wenn in Ihrer KG nichtmitarbeitende Kommanditisten beteiligt sind, dann besteht folgende Gefahr:

Auf Grund der jüngeren Judikatur des VwGH besteht die Möglichkeit, dass die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) von den nichtarbeitenden Kommanditisten rückwirkend SV-Beiträge einfordert.

Diese Gefahr besteht vor allem bei älteren KG-Verträgen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung Ihres KG-Vertrages. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wir sind auch in den Sommermonaten für Sie persönlich da.

25.07.2012

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